Von Uwe Ebert, Baureparaturen & Sanierung, Berlin. Stand Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich, prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegekasse: bis 4.180 € je Maßnahme
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich, Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jeder den Zuschuss bekommen, zusammen bis zu 16.720 €.
Gefördert werden zum Beispiel eine bodengleiche Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, ein erhöhtes WC, ein unterfahrbarer Waschtisch oder eine verbreiterte Tür. Wichtig ist, dass der Umbau die Pflege erleichtert oder ein selbstständigeres Leben ermöglicht.
So stellen Sie den Antrag
- Handwerker kommen lassen und ein schriftliches Angebot mit allen Positionen holen
- Formlosen Antrag oder Formular der Pflegekasse ausfüllen, Angebot beilegen, kurz begründen, warum der Umbau nötig ist
- Bewilligung abwarten, die Pflegekasse kann einen Gutachter schicken
- Umbauen lassen, Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
KfW: Zuschuss 455-B für 2026 ausgeschöpft
Den KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen, Barrierereduzierung“ können Sie 2026 nicht mehr beantragen. Die Mittel waren nach rund vier Monaten vergeben, seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Bereits gestellte Anträge laufen weiter. Ob es 2027 neue Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab.
Weiter verfügbar ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 € je Wohnung. Er lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren.
Steuer: Handwerkerleistungen absetzen
Für den Teil, den Sie selbst zahlen, können Sie 20 % der Arbeitskosten als Handwerkerleistung von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Bei Krankheit oder Behinderung kommt auch eine außergewöhnliche Belastung in Frage. Das klärt Ihre Steuerberatung.
Wir schreiben das Angebot passend
Für Badumbauten in Berlin kommen wir vorbei, messen aus und schreiben ein Angebot, das Sie direkt dem Antrag beilegen können. Mehr dazu auf der Seite Barrierefreies Bad in Berlin.
Quellen: Angaben der Pflegekassen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI; KfW-Mitteilung zum Antragsstopp 455-B (Juli 2026).


